Teilnahmebedingungen für Aussteller
1.Veranstalter
Börse für Ausbildung und Studium wird vom Landkreis Havelland unter Beteiligung der Kreishandwerkerschaft Havelland, der IHK Potsdam, der Agentur für Arbeit, der WfBB und der MAFZ GmbH Paaren veranstaltet.
2. Ort
Veranstaltungsort ist das Gelände des MAFZ Erlebnisparks Paaren in 14621 Schönwalde-Glien, OT Paaren im Glien, Landkreis Havelland.
3. Zulassung zur Ausstellung
Bei der Börse für Ausbildung und Studium handelt es sich um eine Veranstaltung, bei der Aussteller mit dem Angebot von Ausbildungsstellen und Studienplätzen, vorzugsweise im Havelland, zugelassen werden.
4. Termin
Dauer der Veranstaltung: 1 Tag, Donnerstag, 20.02.2024
Anmeldeschluss: 31.12.2022
Öffnungszeiten für Besucher: 9.00 bis 15.30 Uhr
Das Befahren des Geländes ist am Ausstellungstag unter Beachtung der Hinweise des beauftragten Personals ab 7.30 Uhr möglich.
Aufbau: Die Standflächen stehen am Vortag von 8.00 bis 16.00 Uhr und am Ausstellungstag selbst von 7.30 bis 8.30 Uhr für den Aufbau zur Verfügung. Die Stände müssen am Veranstaltungstag bis 8.30 Uhr völlig hergerichtet und mit den angemeldeten Ausstellungsgütern belegt sein.
Abbau: Beräumung und Rückbau der Stände dürfen erst nach Beendigung der Ausstellung erfolgen. Am Veranstaltungstag kann bis 19.00 Uhr, am Folgetag von 8.00 bis 16.00 Uhr abgebaut werden. Der Abbau ist an diesem Tag abzuschließen.
5. Zulassungsvoraussetzungen
Über die Zulassung der Aussteller entscheidet die Ausstellungsleitung. Sie ist berechtigt, Anmeldungen ohne Begründung zurückzuweisen.
Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. Eine erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn andere Voraussetzungen vorliegen. Zum Zwecke der Bearbeitung der Anmeldung werden die Angaben gespeichert und ggf. zum Zwecke der Vertragsvollziehung an Dritte weitergegeben. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis und daraus entstehenden Kosten steht der MAFZ GmbH Paaren an dem eingebrachten Ausstellungsgut das Vermieter-Pfandrecht zu. Die MAFZ GmbH Paaren haftet nicht für unverschuldete Beschädigungen und Verluste und kann nach schriftlicher Ankündigung das Pfandgut freihändig verkaufen. Es wird dabei vorausgesetzt, dass alle vom Aussteller eingebrachten Gegenstände unbeschränktes Eigentum des Ausstellers sind oder seiner unbeschränkten Verfügungsgewalt unterliegen.
Der Aussteller muss in Kauf nehmen, dass sich bei Beginn der Ausstellung die Lage der übrigen Stände gegenüber dem Zeitpunkt der Zulassung verändert hat. Ersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.
6. Zusätzliche Leistungen
Die nachstehenden Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlich geltender Mehrwertsteuer.
Messebau: Die Standfläche (lt. Anmeldung) wird den Ausstellern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Alle darüber hinausgehenden Wünsche des Ausstellers (z.B. Möblierung) sind über die Ausstellungsleitung termingerecht zum Anmeldeschluss anzumelden. Für weitere Angebote Messebau erhält der Aussteller Informationen zur Beauftragung bzw. Angebote gemäß Anfrage.
Werbung/Ausstellerverzeichnis: Der Eintrag des Ausstellers in das Ausstellerverzeichnis ist mit der Meldung vorgesehen. Bei Nichterscheinen bzw. fehlerhafter Veröffentlichung der Nennung/Werbung des Ausstellers kann dieser daraus keine Regressansprüche herleiten.
WLAN: steht in den Hallen gegen eine Gebühr zur Verfügung (VPN ist nicht möglich).
Lade- und Entladetechnik: Technik der MAFZ GmbH Paaren zum Be- und Entladen von Transportern steht zur Verfügung (max. Last 2,0 t). Für den Einsatz der Technik werden gegen Barzahlung 45,00 € netto je angebrochene halbe Stunde berechnet.
7. Zahlungsweise
Die Kosten gemäß der Buchung von Leistungen zur Börse für Ausbildung und Studium sind nach Erhalt der Rechnung in der angegebenen Zahlungsfrist unter Angabe der Rechnungsnummer auf das Konto der MAFZ GmbH Paaren bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse zu überweisen:
IBAN: DE05 1605 0000 3810 1112 86
BIC: WELA DE D1 PMB
Mieten mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand, so haftet jeder von ihnen als Gesamtschuldner. Sie haben einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten in der Anmeldung zu benennen, nur mit diesem braucht die Ausstellungsleitung zu verhandeln. Mitteilungen an den in der Anmeldung benannten Vertreter gelten als Mitteilungen an den oder bei Gemeinschaftsständen an die Aussteller.
8. Werbung, Standgestaltung
Die Ausgabe von Werbematerial oder sonstige Werbung ist nur innerhalb des eigenen Standes gestattet. Das Auslegen, Plakatieren und Verteilen von politischem Informationsmaterial etc. ist untersagt. Bei der Standgestaltung und Dekoration muss auf jede politische Aussage verzichtet werden.
9. Technische Richtlinien
Es wird ausdrücklich auf die Gesetze über technische Arbeitsmittel und über die Gerätesicherheit sowie den Arbeitsschutz verwiesen. Der Aussteller ist für die Einhaltung der Gesetze und Gewährung der Sicherheit verantwortlich.
10. Behördliche Genehmigungen
Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass die für seine und für die Tätigkeit seiner Beauftragten auf dem Stand oder auf dem Gelände erforderlichen Genehmigungen bzw. Anmeldungen bei den zuständigen Behörden vorhanden sind und die geltenden gewerberechtlichen und lebensmittelrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Bestehende Zweifel sind bei den zuständigen Behörden zu klären.
11. Abgabe von Kostproben
An allen Ständen, an denen Kostproben, auch unentgeltlich, an die Besucher abgegeben werden, sind die Vorschriften des Landwirtschafts-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes einzuhalten. Insbesondere müssen alle Personen, die bei der Behandlung von Lebensmitteln tätig sind, im Besitz einer gültigen amtsärztlichen Untersuchung (Gesundheitspass) sein. Desgleichen darf das Wasser, das zur Behandlung von Lebensmitteln und Reinigung von Bedarfsgegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, nur aus hygienisch einwandfreien Wasserzapfstellen entnommen werden.
12. Jugendschutzgesetz
Es wird ausdrücklich auf das Jugendschutzgesetz verwiesen.
13. Versicherungsschutz
Für Beschädigungen oder Verlust des Ausstellungsgutes durch Diebstahl, Brand, Sturm, Wasser und in anderen Fällen höherer Gewalt haftet die MAFZ GmbH nicht. Hier wird jedem Aussteller empfohlen, eine solche Versicherung selbst auf eigene Kosten abzuschließen.
Mit Unterzeichnung der Anmeldung versichert jeder Aussteller, dass er eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung (Außenversicherung) hat.
14. Allgemeine Teilnahmebedingungen
Gegenstand dieser besonderen Teilnahmebedingungen sind die allgemeinen Teilnahmebedingungen der MAFZ GmbH Paaren.
Stand: Juli 2022